Gemeinnützigkeit bei Ihssan
Als gemeinnützige und gleichzeitig mildtätig anerkannte Körperschaft ist Ihssan selbstlos tätig. Das bedeutet, dass keine natürliche oder juristische Personen (z. B. Gesellschafter) einen Gewinn oder sonstige Zuwendungen durch uns erhalten dürfen.
Ähnlich wie bei Hilfsorganisationen müssen alle Einnahmen und Ausgaben im Sinne des gemeinnützigen bzw. mildtätigen Zwecks erfolgen (z. B. für Projekte, Hilfeleistungen, Weiterbildungen, Helfer, Betreuer oder Lehrpersonal).
Wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Bitte überweisen Sie den Spendenbetrag auf das unten aufgeführte Bankkonto:
Kontoname: Ihssan gemeinnützige GmbH
IBAN: DE09641613970107352001
Bank: Volksbank Raiffeisenbank AmmerGäu eG
BIC (SWIFT): GENODES1AMM
Verwendungszweck bitte, wie folgt: Spende – Vorname Nachname
Alle Zuwendungen werden dankbar entgegengenommen und sind steuerlich abzugsfähig.
Spendenquittung - Ist meine Spende steuerlich absetzbar?
Ja, Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Ihssan ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt und kann somit Zuwendungsbescheinigungen ausstellen. Bis zu einem Betrag von 300 € genügt dem Finanzamt der sogenannten Vereinfachte Zuwendungsbescheid in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als Nachweis der Spende.
Einen vereinfachten Zuwendungsbescheid für Spenden an die Ihssan gemeinnützige GmbH bieten wir Ihnen als PDF-Dokument an. Wenn Sie dennoch eine Zuwendungsbestätigung erhalten möchten, ist dies natürlich kein Problem. Gern stellen wir Ihnen eine Bestätigung aus. Schreiben Sie uns dazu einfach eine E-Mail an info@ihssan.de.